Inklusive Jugendarbeit

Mit der Änderung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetztes (KJSG) und der damit angebundenen „Öffnung für inklusive Jugendarbeit“ wurde die Inklusion noch einmal in den Fokus der Kinder- und Jugendhilfe/-arbeit gerückt. In der Gesetzesänderung ist formuliert, dass Angebote der Jugendarbeit von Gesetzes wegen inklusiv gestaltet werden sollen. Für die konkrete Umsetzung in der Praxis gibt es dagegen weiter Fragezeichen  – von der Finanzierung entsprechender Angebote sowie beispielsweise personeller Verantwortung und Betreuung bis hin zu adressat* innengerechter Umsetzung. Wie ist es also bestellt um die Jugendarbeit als Vorreiterin von Inklusion!?

Hier gibt es weiterführende Informationen zum Thema „Inklusive Jugendarbeit“

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