Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungselement des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Gestaltung einer effektiven und bedarfsgerechten Jugendhilfe. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen.
Jugendhilfeplanung beinhaltet die Erhebung des Bestands von Einrichtungen, Diensten und Angeboten sowie die Bedarfermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien. Auf dieser Basis wird eine entsprechende Maßnahmeplanung abgeleitet.
Ein wichtiger Teil der Jugendhilfeplanung ist die Überprüfungen der Wirksamkeit bzw. des Erfolges der Jugendhilfeleistungen. Im gesamten Planungsprozess sind die freien Träger und junge Menschen frühzeitig und umfassend zu beteiligen.
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