Eigenständige Jugendpolitik

Eigenständige Jugendpolitik (EJP) ist eine ressortübergreifende Politik für alle Jugendlichen in Sachsen. Ihr Ziel ist mehr Jugendgerechtigkeit. Das erreicht sie, indem sie schaut, wie sich etablierte Strukturen und Entscheidungen auf Jugend auswirken und indem sie für notwendige Veränderungen Dialogräume schafft. Damit werden die gesellschaftlichen Anforderungen an Jugendliche und deren eigene Interessen in Übereinklang gebracht.

Zur Etablierung der Eigenständigen Jugendpolitik hat das Land Sachsen bereits wichtige Schritte unternommen, wie 2016 die Verabschiedung des EJP-Eckpunktepapiers des Landesjugendhilfeausschusses, das relevante Handlungsfelder eröffnet und Zielstellungen definiert sowie im selben Jahr die Einberufung einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) EJP zur ressortübergreifenden Arbeit. Im Jahr 2018 folgte die Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung als Soll-Bestimmung in der Sächsischen Kommunalverfassung sowie der Fünfte Sächsische Kinder- und Jugendbericht mit dem Schwerpunkt EJP. Flankierend fördert der Freistaat die AG EJP Sachsen, die diese Prozesse in ihrer Gesamtheit sowie im Detail vorantreibt und Expertise zur Verfügung stellt.

Aktuell steht die Entwicklung einer sächsischen Jugendgerechtigkeitsstrategie an, welche in einem weiteren Schritt von der sächsischen Landesregierung verabschiedet werden kann und dann als Steuerinstrument zur Umsetzung von Jugendgerechtigkeit sowohl auf Landes-, Landkreis- als auch auf kommunaler Ebene dienen soll.

Hier gibt es weiterführende Informationen zum Thema „Eigenständige Jugendpolitik"

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